Arbeitsunfälle (H-Arzt-Verfahren)

Arbeitsunfälle (H-Arzt-Verfahren)

  • Berufsunfälle
  • Schulunfälle
  • Kindergartenunfälle
  • Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit

Arbeits- und Wegeunfälle fallen in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften und sind meldepflichtig.

In diesen Fällen ist in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) für die Übernahme der Kosten der Behandlung zuständig.

Dr. med. P. Ansah ist durch die Berufsgenossenschaften mit der Erst- und Weiterversorgung von Arbeitsunfällen als H-Arzt beauftragt. Hiermit verfügt er über die die Zulassung zum allgemeinen und besonderen Heilverfahren.  Die Zulassung für Dr. med. R.  Chudalla ist beantragt.

Ein H-Arzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung ist mit hohen Auflagen bzgl. der beruflichen Qualifikation sowie der Praxisausstattung verbunden und wird durch den zuständigen Landesverband der BG erteilt.  (dguv.de/landesverbaende)

Im MVZ Laatzen können wir somit die meisten der oben genannten Arbeitsunfälle behandeln. Schwere Verletzungen werden ggf. in Kooperation mit der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin (Professor Dr. med. O. Rühmann und Dr. med. T. Berndt) im nahegelegenen Klinikum Agnes Karll Laatzen versorgt (www.akk-unfallchirurgie.de).